Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine: Appell des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Geschätzte AGV-Mitglieder

Gerne leiten wir hiermit einen Appell des Schweizerischen Arbeitgeberverbands an Sie weiter:

Der schreckliche Krieg in der Ukraine führt zu grossen Flüchtlingsströmen. Auch die Schweiz ist davon betroffen und bereits tausende von Flüchtlingen suchen Schutz in unserem Land.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am 16. März 2022 mit den Sozialpartnern über die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt ausgetauscht. Nachdem der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert hatte, können die Schutzsuchenden ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Die Sozialpartner zeigten sich bereit, zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beizutragen. Seitens des SECO wurde auch darauf hingewiesen, dass Personen mit Schutzstatus S Zugang zu den Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren haben. Im Auftrag des EJPD prüft das SEM zurzeit mit den Kantonen, ob es zusätzliche Massnahmen zum erleichterten Erwerb einer Landessprache braucht.

Anlässlich des Treffens hat sich zudem ein Bedarf an praktischen Informationen gezeigt, etwa zu Fragen rund um den Bereich Arbeitsmarktintegration. Diese werden nun in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des SEM in Zusammenarbeit mit dem SECO, dem SBFI und gemeinsam mit den Dachverbänden der Sozialpartner und Kantonen aufgearbeitet. Die erste Sitzung findet bereits nächsten Donnerstag statt und soll dann wöchentlich durchgeführt werden. Wir werden Ihnen demnächst diesbezüglich weitere Informationen zukommen lassen, damit Sie Ihre Bedürfnisse und Fragen an uns richten können.

Aufgrund der rasch ansteigenden, hohen Flüchtlingszahl wurden wir von BR Keller-Sutter gebeten, einen Appell an Sie zu richten, wonach dringend weitere Unterkünfte gesucht sind. Es gibt sicherlich Arbeitgeber, welche eigene Unterkünfte o.ä. besitzen, wo Kapazität zur Unterbringung von Flüchtlingen bestehen würde.

Zur Meldung allfälliger Leerstände lassen wir Ihnen die nachfolgenden Links zukommen. Wohnungen und Unterkünfte können der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) oder Campax gemeldet werden. Anbei finden Sie die entsprechenden Links:

Die gesammelten Angebote stehen anschliessend den Kantonen zur Verfügung, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind. Ergänzend finden Sie im Anhang noch das Merkblatt «Private Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine».

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal

Merkblatt Private Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine DE