Stellenmeldepflicht ab 2020

Sehr geehrte AGV-Mitglieder

Auf den 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten gemäss Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung auf die Arbeitslosenquote von 5 Prozent gesenkt.

In der Liste der Berufsarten ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 meldepflichtig sind.

Die Schweizer Berufsnomenklatur 2000 (SBN 2000) wurde im Hinblick auf die Senkung des Schwellenwertes für die Stellenmeldepflicht per 1. Januar 2020 vom Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und den Branchenverbänden grundlegend revidiert. Neu bildet die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 die Grundlage für die Bestimmung der meldepflichtigen Berufe.

Ob eine Stelle meldepflichtig ist oder nicht, können Sie mit dem neuen Check-Up 2020 prüfen. Der Check-Up 2020 basiert auf der neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2020 an. Für die Abklärung der Meldepflicht bis zum 31. Dezember 2019 gilt der Check-Up 2019.

Weiterführende Informationen finden Sie im Monitoringbericht, der am 1. November 2019 veröffentlicht wurde und unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news/medienmitteilungen-2019.msg-id-76872.html

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer AGV Rheintal