
Neue Gesetzgebung zur Betreuung von Angehörigen: Care-Urlaub
Geschätzte AGV-Mitglieder
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, wird u.a. die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten infolge Betreuung von Angehörigen geregelt. In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden. Weiter tritt am 1. Januar 2021 die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes betreffend Einführung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs in Kraft.
Im Obligationenrecht wird ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner betreuen können. Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr.
Zudem gewährt das neue Gesetz erwerbstätigen Eltern einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder tageweise. Er tritt erst am 1. Juli 2021 in Kraft, damit die Ausgleichskassen genug Zeit haben, um diese neue Leistung einzuführen.
Weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Neuerungen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Link sowie der Präsentation zu den arbeitsrechtlichen Aspekten des Care-Urlaubs, die uns freundlicherweise vom Schweizerischen Arbeitgeberverband zur Verfügung gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal