Informationen betreffend Coronavirus

Geschätzte AGV-Mitglieder

Gestützt auf das Epidemiengesetz hat der Bundesrat an einer ausserordentlichen Sitzung vom 16.03.2020 den Notstand für die Schweiz ausgerufen. Die damit verbundenen einschneidenden Massnahmen haben zum Ziel, besonders gefährdete Personen zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Der Bundesrat hat eindringlich an die ganze Bevölkerung appelliert, eine explosionsartige Ausbreitung des Coronavirus solidarisch zu verhindern, indem die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln strikt beachtet werden.

Die Medienmitteilung des Bundesrats vom 16.03.2020 mit der entsprechenden Verordnung finden Sie hier:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78454.html

Weitere Informationen sind hier abrufbar:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

Für Arbeitgeber lässt sich kurz zusammengefasst folgendes sagen:

  • Von der Schliessung betroffen sind (nur) bestimmte Betriebe wie Einkaufsläden, Restaurants oder Freizeitbetriebe und Betriebe mit Dienstleistungen mit Körperkontakt etc. In Gewerbe und Industrie kann unter Einhaltung der Hygienevorschriften des Bundes weiter gearbeitet werden.
  • Grenzgänger können zur Ausübung des Berufes weiterhin in die Schweiz einreisen.
  • Besonders gefährdete Personen (ab 65 Jahren oder mit Vorerkrankungen) sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden. Ihnen ist Telearbeit oder Homeoffice zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich, sind sie unter Lohnfortzahlung zu beurlauben. Zum Nachweis von Vorerkrankungen kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
  • Die Kantone haben Betreuungsangebote für Kinder, die nicht privat betreut werden können, sicherzustellen. Die Betreuung von gesunden Kindern ist somit kein Grund für längere Arbeitsunterbrüche.
  • Weiterhin gilt im Betrieb zwischen Personen Distanz einzuhalten und auf die Hygiene zu achten. Wenn möglich soll Homeoffice betrieben und auf nicht notwendige Zusammenkünfte verzichtet werden.

Weitere Informationen, namentlich zu arbeitsrechtlichen Fragen, werden folgen.

Gerne steht den Mitgliedern des AGV Rheintal unsere Geschäftsstelle bei bürki bolt rechtsanwälte, Heerbrugg, Thomas Bolt, Rechtsanwalt, und Team, unter Tel. 071 727 97 87 oder info@agv-rheintal.ch für Fragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen allen die nötige Gelassenheit in diesen schwierigen Zeiten und vor allem beste Gesundheit.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal