AGV: Euro-Lohn für Grenzgänger
Die Freigabe des Eurokurses durch die SNB stellt die Schweizer Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. In vielen Unternehmen wird nun intensiv nach weiterem Einsparungspotential gesucht. In diesem Zusammenhang häufen sich beim AGV-Sekretariat die Anfragen nach einem Euro-Lohn für Grenzgänger.
Wir weisen darauf hin, dass Lohnsenkungen bzw. die Einführung von Euro-Löhnen bei Grenzgängern rechtlich problematisch sind. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat in einem Urteil vom 17. Dezember 2012 entschieden, dass ein solches Vorgehen eine indirekte Diskriminierung darstellt und gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstösst. Obschon es nach unserer Auffassung gute sachliche Gründe für eine Lohndifferenzierung bei Grenzgängern und inländischen Arbeitnehmern gibt, besteht die Gefahr, dass eine solche Regelung erfolgreich bei Gericht angefochten werden könnte. Zudem muss darauf geachtet werden, dass eine Umsetzung durch Änderungskündigung aufgrund der konkreten Art und Weise des Vorgehens nicht als missbräuchliche Rachekündigung erscheint.
Das zitierte Urteil finden Sie unter nachfolgendem http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/gerichte/kantger/recht/2012/zr/2012-12-17_ZR_1.pdf
Aus den genannten Gründen empfehlen wir, von solchen Massnahmen abzusehen. Allenfalls können mit den betroffenen Mitarbeitern einvernehmliche Lösungen angestrebt werden. Änderungskündigungen sind jedoch nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn Sie Lohnsenkungen bzw. die Einführung von Eurolöhnen für Grenzgänger in Erwägung ziehen, raten wir Ihnen dringend, sich dabei von Anfang an umfassend rechtlich beraten und begleiten zu lassen.