Volksabstimmung vom 29. November 2026: Mitgliederinformation «Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG)»

Volksabstimmung vom 29. November 2026:

Mitgliederinformation «Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG)»

Geschätzte AGV-Mitglieder

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 29. November über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) entscheiden. Die Vorlage betrifft die künftigen Rahmenbedingungen für die Schweizer Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und damit auch eine für die Schweiz zentrale Frage: Wie können die Verteidigungsfähigkeit, die technologische Handlungsfähigkeit und die industrielle Basis unseres Landes langfristig gesichert werden?

Die geltenden Bestimmungen wurden 2021 verschärft. Seither dürfen Staaten, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, grundsätzlich nicht mehr mit Kriegsmaterial aus der Schweiz beliefert werden. Zudem gilt ein weitreichendes Wiederausfuhrverbot für aus der Schweiz beschaffte Rüstungsgüter. Nach Auffassung der Befürworter hat dies dazu geführt, dass die Schweiz von verschiedenen Partnerstaaten zunehmend als unzuverlässiger Lieferant wahrgenommen wird.

Gleichzeitig mehren sich Hinweise, dass Schweizer Unternehmen aus internationalen Beschaffungs- und Lieferketten ausgeschlossen werden. Betroffen sind nicht nur Hersteller von Rüstungsgütern, sondern auch zahlreiche Zulieferer sowie Unternehmen im Bereich von Hochtechnologien und Dual-Use-Gütern. Dies ist ein Risiko für den Erhalt von industriellem Know-how, Technologiekompetenzen und qualifizierten Arbeitsplätzen in der Schweiz.

Die Revision verfolgt insbesondere zwei Ziele:

  • Direkte Ausfuhren an Staaten gemäss Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung sollen grundsätzlich möglich sein, auch wenn sich diese Staaten in einem bewaffneten Konflikt befinden. Gleichzeitig soll der Bundesrat weiterhin die Möglichkeit haben, aus aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Gründen Ausfuhren zu untersagen.
  • Das generelle Wiederausfuhrverbot für staatliche Endempfänger soll aufgehoben werden. Auch hier soll der Bundesrat in begründeten Fällen Einschränkungen verfügen können.

Eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit kann auf Dauer nur mit einer leistungsfähigen industriellen Basis gewährleistet werden. Die Revision soll deshalb dazu beitragen, den Erhalt verteidigungsrelevanter Technologien und industrieller Kompetenzen in der Schweiz zu sichern sowie die Einbindung Schweizer Unternehmen in internationale Wertschöpfungs- und Lieferketten zu stärken.

Aus den genannten Gründen empfiehlt der Vorstand des AGV Arbeitgeberverbandes Rheintal seinen Mitgliedern, der Vorlage zum neuen Kriegsmaterialgesetz zuzustimmen.

Freundliche Grüsse

Thomas Bolt,
Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal