
Steuerliche Auswirkungen infolge Corona auf die Steuererklärung 2020 von natürlichen Personen
Erstellt am 21. April
Geschätzte AGV-Mitglieder
Das Kantonale Steueramt St. Gallen hat ein Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsersatzentschädigung, Entschädigung für Homeoffice und zur Abzugsfähigkeit von Berufsauslagen in der Steuererklärung 2020 herausgegeben. Die Regelungen halten sich an das geltende Recht und sehen weder eine Vereinfachung noch besondere Pauschalen vor. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Mitarbeitenden z.B. durch Weiterleitung des Merkblattes entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal