Präzisierung: Verschärftes Grenzregime in Österreich – Schweizer Coronatests nicht ausreichend!

Geschätzte AGV-Mitglieder

Wir haben Sie bereits umfassend über die ab dem 10. Februar 2021 in Österreich auch für Pendler und Grenzgänger geltende Test- und Registrierungspflicht informiert.

Ergänzend dazu teilen wir aufgrund einer präzisierenden Auskunft des Amtes der Vorarlberger Landesregierung mit, dass ein in der Schweiz durchgeführter SARS-CoV-2-Test (PCR- oder Antigen-Test) allein nicht ausreichend für einen Grenzübertritt ist. Ein in der Schweiz durchgeführter Test kann zwar als Grundlage für ein ärztliches Zeugnis, auch eines Schweizer Arztes, das zur Einreise berechtigt, bilden. Für sich allein genügt jedoch ein in der Schweiz ausgestelltes Testergebnis eines Labors (ohne Arztzeugnis) nicht, da reine Testergebnisse im Sinne von § 2 Abs. 2 der österreichischen COVID-19-Einreiseverordnung nur anerkannt werden, wenn es sich um eine in Österreich ausgestellte Bestätigung handelt.
– Kaum zu glauben, aber wahr!

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal