IHK-und AGV-Veranstaltung betr. Geschäftsfahrzeuge f. Grenzgänger
Bereits seit anfangs 2014 dürfen Grenzgänger ihr Geschäftsfahrzeug nur dann für private Fahrten im EU-Raum verwenden, wenn der private Gebrauch im Arbeitsvertrag vorgesehen war und der Privatgebrauch eine untergeordnete Rolle spielte. Seit diesem Mai wurden die EU-Zollbestimmungen verschärft: Der eigene Gebrauch eines Schweizer Geschäftsfahrzeuges ist für EU-Grenzgänger nur noch für Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort oder für die Ausübung der geschäftlichen Aufgaben gestattet. Eine Privatnutzung führt grundsätzlich zu einer Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld im EU-Staat.
Die IHK St. Gallen-Appenzell und der AGV Rheintal führen am 5. November 2015 zu dieser veränderten Praxis in der EU eine Informationsveranstaltung durch. Anhand mehrerer Fallbeispiele erfahren Sie mehr zu den zoll-, umsatzsteuer- und arbeitsrechtlichen Problemstellungen und was dies für Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen, bedeutet.
Die Einladung zum Anlass finden Sie anschliessend. Die Anmeldung erfolgt an die IHK, 9001 St. Gallen.